Watchlist Internet
Fake Give-Aways und Geschenkaktionen im Namen von ‚MrBeast‘!Wer sich regelmäßig YouTube-Videos ansieht, kommt kaum an MrBeast vorbei. Der Youtuber mit über 134 Millionen Abonnent:innen ist für seine Give-Away-Videos bekannt, bei denen er Tausende oder gar Millionen von Dollar verschenkt. Diesen Ruf machen sich auch Kriminelle zunutze, indem sie betrügerische Gewinnversprechen und Geschenkaktionen im Namen von MrBeast verbreiten. Zum Beispiel: beast-bag.com oder beast-paw.com. Geben Sie hier keine Daten bekannt und laden Sie keine Software herunter! weiterlesen (22.02.2023) Ihre Bank ruft an? Es könnte sich um Betrug handeln!Sie erhalten einen Anruf. Angeblich eine Mitarbeiterin Ihrer Bank. Die Anruferin erklärt, dass sie ungewöhnliche Abbuchungen von Ihrem Konto festgestellt hat. Sie hilft Ihnen dabei, das Geld zurückzubekommen und Ihr Konto zu schützen. Vorsicht: Es handelt sich um Betrug. Die Fake-Bankmitarbeiterin bringt Sie dazu, Zahlungen freizugeben. Sie verlieren Ihr Geld. weiterlesen (21.02.2023) Keine Pellets auf ferberpainting.de bestellen!Auf der Suche nach Pellets für die Beheizung des Eigenheims stoßen aktuell zahlreiche Personen auf ferberpainting.de bzw. ferberpainting.com. Für 199,90 Euro werden dort 40 Säcke mit 25 KG Pellets abgebildet und angeboten. Wer hier bestellt erlebt eine böse Überraschung, denn geliefert werden 40 leere Säcke. Ein Rücktritt vom Vertrag oder Gewährleistung wird vom unseriösen Unternehmen mit Sitz im Ausland aber einfach ausgeschlossen. weiterlesen (21.02.2023) Achtung: Finanzamt schickt kein SMSKriminelle versenden im Namen des Finanzamtes gefälschte Nachrichten. Im SMS wird behauptet, dass Sie einen Betrag von € 286, 93 erhalten. Um das Geld zu bekommen, müssen Sie sich verifizieren und auf einen Link klicken. Klicken Sie nicht auf den Link, Sie landen auf einer Phishing-Seite. weiterlesen (20.02.2023)
Massenhaft SMS im Namen des Finanzamts im UmlaufWir erhalten derzeit zahlreiche Meldungen zu einer SMS, die im Namen des Finanzamtes versendet wird. Angeblich besteht eine offene Forderung, die trotz mehrfacher Mahnungen nicht beglichen wurde. Bei Nichtzahlung bis zum 18. Februar drohe der Gerichtsvollzieher und die Pfändung. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Es handelt sich um Betrug! weiterlesen (17.02.2023)
|