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Ladestelle im Eigentumswohnhaus
Die Novelle vom 1.1.2022 zum Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht eine vereinfachte Abstimmung im Falle mehrerer Eigentümer einer Wohnhausanlage für die Zustimmung zur Errichtung einer Ladestelle für Elektroautos. Wenn sich die angeschriebenen Miteigentümer nicht ausdrücklich dagegen aussprechen, gilt ein solcher Installationsantrag nach einer zweimonatigen Wartefrist als genehmigt. Der Gesetzgeber nennt es "Zustimmungsfiktion". Im Artikel wird ein solcher Antrag vorgestellt.
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