Ladestelle im Eigentumswohnhaus

Bauliche Änderungen in Eigentumswohnhäusern können schwieriger sein als in einer Mietwohnung, insbesondere, wenn es um Einstimmigkeit geht. Bei kleinen Wohnhausanlagen kann das eventuell noch funktionieren, aber in unserer Anlage mit 87 Eigentümern findet sich immer ein Querulant, der ein Projekt blockiert.

So war es auch im Jahr 2018, denn schon damals wollten wir uns ein Elektroauto kaufen. Wir dachten, dass eine solche Ladesteckdose unbedingt notwendig wäre. 2020 habe wir “zugeschlagen” und dürfen nach einem Jahr ambulanten Ladens berichten, dass es überhaupt kein Problem ist, ein Elektroauto, ohne eine eigene Lademöglichkeit zu betreiben. (Aber bequem wäre es schon!)

WEG-Novelle 2022

Im letzten Jahr wurde eine Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz vorbereitet, die die Realisierung solcher kleinen Installationen erheblich erleichtern. Es handelt sich um folgende bauliche Veränderungen, die unter dem Titel “privilegierte Maßnahmen” taxativ genannt werden:

  • Ladestellen für E-Autos (Langsamladen),
  • Photovoltaikanlagen,
  • barrierefreien Ausgestaltungen,
  • Beschattungen und
  • einbruchssicheren Türen.

Es ist nun nicht so, dass man einfach drauflos installieren darf, denn die Miteigentümer haben immer noch ein Einspruchsrecht. Doch es benötigt keiner eigenen Abstimmung – wie früher, sondern es genügt eine schriftliche Ankündigung des Vorhabens, die an alle Eigentümer versendet wird. Reagieren sie nicht, gilt das Vorhaben nach einer zweimonatigen Wartezeit als genehmigt. Der Gesetzgeber nennt diese Vorgangsweise “Zustimmungsfiktion”.

Bei auch nur einem Einspruch muss man sich an den Außerstreitrichter im Bezirksgericht wenden, der in der Regel das Vorhaben trotz der Gegenstimme genehmigen wird. Die genaue Rechtsprechung ist aber natürlich derzeit noch unsicher.

Privilegierte Ladestelle

So ein Elektroauto kann einen beachtlichen Stromverbrauch haben, weil ja alle möglichst schnell laden wollen. Das ist an einer entsprechend dimensionierten Autobahnladestelle gewünscht (und dort muss man dafür auch mehr als das Dreifache des Haushaltstarifs zahlen) aber in unseren innerstädtischen Gegebenheiten können ein paar Elektroautos die elektrische Infrastruktur einer Hausinstallation überfordern.

Um Überlastungen von vornherein zu verhindern, gelten als “privilegiert” – und damit für das vereinfachte Ankündigungsverfahren erlaubt, nur Langsamladestellen, das sind einphasige Anschlüsse (Schuko-Stecker) mit 3,7 kW (16 A) Anschlusswert. oder dreiphasige Anschlüsse mit 5,5 kW Anschlusswert (3 x 10 A).

Außerdem ist es gewünscht, dass nicht jeder Einzelne eine Ladestation hat, sondern dass man in Mehrfamilienhäusern Gemeinschaftsanlagen errichtet. Bis es aber so weit ist, beginnen eben die ersten mit individuellen Ladestellen.

Ladezeit

Diese eher leistungsschwachen Ladestellen sind aber für das Laden im eigenen Haus völlig ausreichend, weil man die Nachtstunden für das Laden nutzen kann. Ein leerer 50 kWh-Akku ist an einer solchen Schuko-Steckdose in 50 kWh / 3,7 kW = 13,5 Stunden geladen, an einem dreiphasigen Anschluss in 9 Stunden.

Diese Zeiten entsprechen aber nicht der Praxis, weil man den Akku nie leer fährt auch nicht über 80% aufladen sollte, um seine Haltbarkeit zu erhöhen. Realistisch ist also, dass man von 20% auf 80% auflädt und das dauert dann 8 Stunden (bei 3,6 kW) oder 5,5 Stunden (bei 5,5 kW).

Man kann natürlich auch auf 100 % laden, sollte aber danach das Auto nicht stehen lassen, sondern gleich losfahren.

Projektbeschreibung

Der folgende Text wurde an alle Miteigentümer versendet. Auch dafür gibt es in der WEG-Novelle eine Besserstellung für die Eigentümer, weil die Hausverwaltung die Adressen aller Miteigentümer aushändigen muss.

Verständigung über die Errichtung einer Ladestelle für ein Elektroauto am Garagenplatz 40

Seit 1.1.2022 gibt es ein vereinfachtes Verfahren zur Realisierung bestimmter baulicher Veränderungen („privilegierte Änderungen“) in Eigentumswohnhäusern. Dazu zählt die Errichtung von Ladestellen in der Garage.

Der Antragsteller plant die Errichtung einer Ladestelle für ein Elektroauto am Garagenplatz 40.

Ladestelle LxBxH = 50 x 25 x 15 cm
Lage der Ladestelle am Garagenplatz

Errichtet werden

  • eine elektrische Verbindung zwischen dem Zähler Siccardsburggasse 4-1-22 und dem Garagenplatz 40 mit einem ausreichend dimensionierten Kabel;
  • ein besonders geeigneter Schutzschalter (FI);
  • Ladestation Keba KC-P30 (Linz, OÖ) mit einer Ladebuchse für ein Ladekabel in der hinteren Ecke des Garagenplatzes.
  • Die Ladestelle erfüllt die gesetzliche Anforderung des „Langsamladens“.

Kosten und Installation

  • Beauftragt wird Firma “Elektro Fürnsinn”, Keplergasse 16.
  • Die Verrechnung der verbrauchten Energiemenge erfolgt über den Stromzähler S-1-22 (Fiala).
  • Die Ladestelle wird auf Kosten des Antragstellers errichtet und bei späterem Nichtgebrauch (oder bei eventueller Anschaffung einer Gemeinschaftsanlage) wieder auf seine Kosten entfernt.

Zustimmungsfiktion Gemäß § 16 Abs 5 WEG (2022) gilt im Falle der Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs die Zustimmung eines Wohnungseigentümers als erteilt, wenn er von der geplanten Änderung durch Übersendung auf die in § 24 Abs. 5 bestimmte Weise verständigt worden ist und der Änderung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Verständigung widerspricht,

Ausblick

Der erste Schritt ist getan, jetzt heißt es, geduldig bis Mitte März warten und hoffen, dass es keine Einsprüche gibt. Einen gab es schon, der aber gleich mit Hilfe der Hausverwaltung entkräftet werden konnte. Der Eigentümer wollte die Installation besonders versichert wissen. Das ist aber nicht erforderlich, wenn die Arbeiten über einen konzessionierten Betrieb durchgeführt wurden. In einem Schadenfall haften die Haftpflichtversicherungen des Hauses oder des Kraftfahrzeugs.

Über den Ausgang dieses Verfahrens wird an dieser Stelle und über den Newsletter berichtet werden.

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Franz Fiala

Ehemaliger Präsident Clubcomputer / Herausgeber PCNEWS bei ClubComputer.at
Franz war pensionierter HTL Lehrer (TGM), Präsident von ClubComputer, Herausgeber der Clubzeitung PCNEWS und betreute unser Clubtelefon und Internet Support. Er war leidenschaftlicher Rapid Wien Fan. Er ist leider Anfang Jänner 2024 nach langer schwerer Krankheit verstorben.

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