Aufgedeckte Fehleinschätzungen der Auswirkung von Senderstrahlung

Schule

Auf einer Schule wurde eine Sendestation für das GSM-Netz errichtet, worauf die Schüler über Kopfschmerzen, Lernschwäche etc. klagten. Die Eltern wandten sich an die Schulleitung und schließlich an den Stadtschulrat. Der entschied es müsse ein Gutachten her. Dieses wurde vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) erstellt mit der Feststellung, dass die in Klassenzimmern gemessene Intensität der Strahlung weit unter dem in einer internationalen und einer österreichischen Norm festgelegten Grenzwert liegt. Der Elternverein ließ nicht locker und die Funksendestation wurde abgebaut und auf ein anderes Gebäude verlegt. Welch ein Aufatmen, Kopfweh weg, Lernerfolg wieder da. Sicherheitshalber hat der TÜV nochmals in den Klassenzimmern gemessen und kam zu dem Ergebnis, dass die Strahlung zwar immer noch unter dem Grenzwert liegt, aber höher ist als ursprünglich, weil aufgrund der Antennencharakteristik vom Nebengebäude her mehr eingestrahlt wird als vorher. Aber Schüler und Eltern sind glücklich, dass sie sich durchgesetzt haben. Da interessiert niemand mehr die Messwerte.

Für die die es doch interessiert, die können dieses von Experten für Elektromagnetische Verträglichkeit beschriebene Praxisbeispiel nachlesender Kundenzeitschrift des TÜV Österreich, Ausgabe 04 Dezember 2000, Seite 6 bis 8. (siehe 4 Beilagen, Heftkopien))

Infraschall in Müllendorf

In Müllendorf (Burgenland) beklagte Herr Dr Jandrisovits gesundheitliche Beeinträchtigungen, weil die Mauern seines Wohnhauses im tieffrequenten Schallbereich vibrierten. Das war ihm aufgefallen seit in etwa 800m Entfernung von seinem Wohnhaus eine 15W-Funkstation eines Mobilnetzbetreibers neu errichtet wurde. Gutachter und Gericht wurden bemüht. In einem Gutachten von DI Manfred Bayerl und einem von Prof Dr Wilhelm Mosgöller wurde die Ansicht vertreten, dass der 15W starke Sender der Grund des Übels wäre. Die TU-Wien, Institut für Bauphysik, und die TU-Graz, Prof Gerd Leitgeb, kamen in ihren Gutachten zu dem Schluss, dass der 15W-Sender nicht für die Gebäudeschwingungen in 800m Entfernung verantwortlich sei.

Da für die Betriebsbewilligung von Funksendeanlagen die Fernmeldebehörden zuständig sind, wurde auch das BMV befasst, das eine Stellungnahme abgab in der es u.a. heißt: “Die in den Gutachten enthaltene Beschreibung des behaupteten Wirkungszusammenhanges zwischen den von Funkanlagen abgestrahlten elektromagnetischen Feldern und der Entstehung von Infraschall enthält etliche in der Funktechnik durchaus geläufige Fachbegriffe, jedoch werden diese in einer so eigenartigen Weise verwendet, dass die damit beschriebene Theorie von unseren Fachleuten nicht nachvollzogen, geschweige denn bestätigt werden kann. Als weiterer Mangel ist anzumerken, dass zwischen der angeblichen Ursache “elektro­ma­gne­ti­sches Feld” und der Auswirkung “Infra­schall” keine Energiebilanz aufgestellt wurde, die erkennen ließe, dass die gesundheitsgefährdende Energie des Infraschalls durch die im elektromagnetischen Feld enthaltene Energie abgedeckt wäre. Der behauptete Wirkungszusammenhang erscheint aus den dargelegten Gründen bis auf weiteres unglaubwürdig.”

Die Sendeanlage wurde um den Rechtsstreit zu beenden vom Errichter wieder abgebaut.

In Müllendorf ist eine Kreidefabrik ansässig, die riesige Maschinen (Brechwerk und Mahlwerk für Gesteine) betreibt. Diese wurden nicht in die Ursachenforschung für die Mauervibrationen einbezogen.

Krebsfälle in Hausmannstätten

Das Gesundheitsressort der steiermärkischen Landesregierung beauftragte den Umweltmediziner und Amtsarzt in Salzburg Dr Gerd Oberfeld mit der Studie von Krebsfällen in Hausmanstätten (Kosten 22.000,-€). Er kam zum Schluss, dass im Umkreis von 200m um die örtliche Mobilfunksendeanlage ein signifikant erhöhtes Krebsrisiko besteht. Allerdings wurde nach Abschluss der Studie festgestellt, dass im betrachteten Zeitraum gar keine für die Krebserkrankungen verantwortlich gemachte Sendeanlage errichtet bzw. betrieben worden war.

In den Medien wurde über das Ende der Angelegenheit berichtet: Der Rechtsstreit um einen nicht existenten, aber angeblich Krebs auslösenden Mobilfunksender in Österreich ist beigelegt. Der Salzburger Mobilfunk- und WLAN-Gegner und Umweltmediziner Dr. Gerd Oberfeld hat zur Kenntnis genommen, dass es an dem von ihm untersuchten Standort im steirischen Hausmanstätten nie eine C-Netz-Sendeanlage gegeben hat. Oberfeld hatte Anfang des Jahres eine Langzeitstudie (1984 bis 1997) veröffentlicht, die in österreichischen Medien mit Schlagzeilen wie “Handymasten verursachen Krebs” rezipiert wurde. In der Studie wurde ein erhöhtes Krebsrisiko bei Anwohnern einer österreichischen C-Netz-Mobilfunkanlage (NMT 450 MHz) festgestellt. Tatsächlich gab es an dem Standort aber gar keine solche Sendeanlage.”

Krebsfälle in England

Dr. Cyril W. Smith beschäftigte sich mit der Frage “Cancer Incidence near Radio and Television Transmitters in Great Britain” und kam zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der Krebsfälle in unmittelbarer Sendernähe gar nicht so hoch wären, aber jeweils in etwa 10km Entfernung ein Maximum der Krankheitsfälle zu finden sei. Dieses erstaunliche Ergebnis veranlasste mich die zugrunde liegende Studie genau anzusehen. Ich konnte feststellen, dass für die örtliche Festlegung des Anteils der Erkrankungen deren Anzahl in Bezug gesetzt wurden (nein, nicht zur Anzahl der tatsächlichen Bevölkerung im betrachteten Gebiet, sondern) zur durchschnittlichen Bevölkerungsdichte in Großbritannien. Damit wird die Krankheitsdichte im dünn besiedelten Gebiet d.h. unmittelbar um einen am Hügel stehenden Sender sehr gering, im weiter entfernt liegenden Dorf- oder Stadtgebiet hoch und im noch weiter entfernten dünn besiedelten ländlichen Gebiet wieder gering. Das falsche Ergebnis, nämlich ein Maximum an Krankheitsfällen in 10 km Entfernung zu postulieren, liegt nicht an unzureichenden Daten, sondern an einer falschen Rechnung. Nicht aufgepasst in der Schule beim Prozent-Rechnen.

Plaketten

Da eine große Anzahl von Menschen die Strahlung von Funkgeräten für gesundheitsschädlich hält, wurden von verschiedenen Herstellern Plaketten entwickelt, die vor diesen Strahlen schützen sollen. Meist sind diese Plaketten fingernagelgroß und werden auf die Außenseite des „gefährlichen“ Gerätes geklebt (manche Plaketten muss man auch periodisch erneuern, um die Wirkung zu erhalten). Ein Hersteller wollte den Konsumenten Sicherheit geben und hat seinen Aufkleber in der Grazer Forschungsstelle für Biosensorik des Ludwig Boltzmann Instituts von deren Leiterin Frau DI Dr Noemi Kempe auf Wirksamkeit prüfen lassen. Für eine Doppeltblindstudie hat es nicht gereicht, aber es sollten beide Geschlechter und alle Altersgruppen erfasst werden, deshalb wurden die Versuche mit insgesamt 2 (zwei) Probanden, einem älteren Herrn und einer jungen Frau, durchgeführt. Die Wirksamkeit des Schutzaufklebers wurde anhand von Hautwiderstandsmessungen an jeweils 40 “Meridian”-Punkten bei den Probanden beurteilt. Das Prüfergebnis bestätigte die Schutzwirkung, denn die Plakette würde als Informationspaket wirken, welches das morphogenetische Feld des Probanden harmonisiert. Aha!

PS: Diese Forschungsstelle macht auch Untersuchungen über Wasserinformationsstrukturen sowie deren Wirkung auf die menschliche Homöostase und untersucht den Informationsgehalt von Wasserproben.

Aufkleber

Ebenso verdient gemacht um die amtliche Bestätigung der Wirkung eines solchen Aufklebers hat sich Dr Walter Medinger, ehemals Leiter des Amtes für Umweltschutz in Linz (und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Mitglied im Österreichischen Normungsinstitut und Berater des österreichischen Parlaments). Mit einem von ihm erfundenen Messverfahren, das die durch Funkanlagen verursachten Störungen des Erdmagnetfeldes erfassen, wurde die Wirkung der Schutz-Aufkleber „bewiesen“. Auch eine Theorie, wie so ein Aufkleber schädliche linksdrehende Wellen in gute rechtsdrehende Wellen verwandelt, war schnell zur Hand. So erfolgreich gründete Dr Medinger in Graz ein Institute for Research on Electromagnetic Compatibility, erstellt Zertifikate und Studien über die Wirkung von Schutzmitteln gegen elektromagnetische Felder und veröffentlicht seine Erkenntnisse u.a. im Mitteilungsblatt des Verbandes für Radiästhesie und Geobiologie.

Ernst Reinwein

Absolvent HTL für Nachrichtentechnik, beruflich befasst mit vielen messtechnischen Aufgaben, von Untersuchungen an Funktelefonen bis zu Abnahmeprüfungen von Messgeräten für die österreichischen Funküberwachungen. Tätigkeit in inländischen und internationalen Normungsgremien. 2005 als Regierungsrat und Amtsdirektor in den Ruhestand getreten.

Letzte Artikel von Ernst Reinwein (Alle anzeigen)

Zur Werkzeugleiste springen