Im Fachjargon heißen E-Autos BEV (battery electric vehicle). Ihre Anschaffung wird in Österreich mit 5.000,- Euro gefördert, wobei 3.000,- von der Regierung kommen und 2.000,- Euro als Mobilitätsbonus vom Fahrzeughersteller beim Verkauf vom Kaufpreis abgezogen werden. Für ein intelligentes Ladekabel bzw. für eine Ladestation (Wallbox) gibt es eine Förderung von 600,- Euro, wenn man einen Nachweis für einen Stromliefervertrag aus 100% erneuerbaren Energieträgern vorweisen kann.

Der Anteil der Elektro-PKW nimmt zu. (Link Statistik Austria)

1 HJ 2019       1 HJ 2020
  175.909         112.787         PKW-Neuzulassungen, davon
   12.063 (6,8%)   17.135 (15,2%) Alternative Antriebe (auch Hybridfahrzeuge)
    4.904 (2,8%)    4.805 ( 4,3%) Elektro-PKW

Fahren mit fossilen Brennstoffen wird in Zukunft teurer werden. Fahren mit alternativen Antrieben ist in der Anschaffung derzeit noch teurer, wird aber gefördert, derzeit mit 5.000 Euro für ein reines Elektroauto. Der Fördertopf für Elektromobilität wurde für das kommende Jahr auf 40 Millionen aufgestockt. Man kann also mit weiteren Steigerungen des Elektroanteils bei den PKW-Zulassungen rechnen.

Einstiegsseite der Bundesregierung

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/elektroautos_und_e_mobilitaet/Seite.4320020.html

Die Einstiegsseite der Bundesregierung bietet wichtige Links zu weiterführenden Seiten. Die Abwicklung der Förderungen ist in die „Kommunalkredit Public Consulting GmbH“ ausgelagert.

Abwicklung der Förderung

Die Abwicklung der Förderung erfolgt in den Schritten Registrierung, Kaufabwicklung und Antragstellung, wobei zwischen Registrierung und Antragstellung maximal 24 Wochen liegen dürfen.

Schritt 1: Registrierung

Ob Geld verfügbar ist, erfährt man hier: https://www.meinefoerderung.at/webprivate/epkwpriv2019_budget Heute, am 20. Oktober sind 6,8 Mio Euro im Fördertopf. Auf der Seite https://www.meinefoerderung.at/webprivate/epkwpriv2019 stellt man einen Förderantrag und bekommt eine Zusicherung mit einer Gültigkeitsdauer von 24 Wochen ab Registrierung in Form einer Registrierungsnummer. Meine ist EP19.000009036

Man bekommt auch einen Link, den man nicht übersehen darf. Nur mit dem Link kann man später den Förderantrag stellen.

Ich habe mir nur die Nummer gemerkt aber nicht den Link und prompt wusste ich nicht, wie man eigentlich einen Antrag stellt. Der Antrag kann nur online gestellt werden, eine Seite dazu findet man nirgendwo. Die Seite wird direkt über den Link angesprochen, den man sich um Zuge des Förderantrags hätte merken soll. Bei der Adresse e-mobilitaet@kommunalkredit.at wurde mir geholfen, mein Link zur Antragstellung lautet:

https://www.meinefoerderung.at/webprivate/?cluster=epkwpriv2019&pkp=--hier-folgt-ein-Schlüssel---

Der Schlüssel ist eine kodierte Darstellung der Registrierungsnummer, damit bleibt der Zugang privat.

Schritt 2: Kaufabwicklung

Jetzt hat man etwa 6 Monate Zeit, das Elektroauto und die Ladeeinrichtung zu kaufen. Weiters muss man bei Anträgen zu Förderung einer Ladestation in Form von Strombezugsrechnungen nachweisen, dass man den Strom zum Laden ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern bezieht. Man muss beachten, dass viele Stromlieferverträge eine Vertragsbindung vorsehen, man muss also einen Umstieg entsprechend planen. Der Umstieg ist mit der Plattform https://durchblicker.at mit wenigen Klicks möglich. Achtung beim Preisvergleich auf die Schaltfläche „inklusive und exklusive Wechselbonus“. Die Grundeinstellung ist „inklusive“. Die meisten großen Anbieter wie etwa Wien Energie haben auch einen Öko-Tarif, der die Anforderungen der Förderung erfüllt.

Schritt 3: Antragstellung

Ist alles gekauft und installiert, muss man das folgende Formular ausfüllen und uploaden. Der Upload erfolgt über das Formular, das sich bei Anwählen des Links zur Antragstellung öffnet.

Persönliches

Ich bin gerade bei Schritt 2 und organisiere einen Elektriker, der mir bei der Installation des Ladekabels behilflich ist. Bei einem Eigentumswohnhaus war es bisher so, dass man die Einwilligung der Miteigentümer gebraucht hat, In unserem Haus gibt es aber einen Miteigentümer, der dagegen ist, daher lag das Projekt „E-Auto“ schon zwei Jahre in Wartestellung. Das war nicht nur schlecht, denn in zwei Jahren tut sich was am Automarkt, aber auch die Juristen waren inzwischen aktiv. Der Oberste Gerichtshof hat im im April 2020 entschieden, dass man für einen einphasigen 3,7 kW-Ladepunkt (einfache 16A-Schukosteckdose) keine Zustimmung aller Miteigentümer braucht. Link

Eine Aufrüstung auf 11kW=3×3,7 kW (oder 22 kW) (Leistung der handelsüblichen Wallboxen) wäre aber durch diese Entscheidung nicht gedeckt.

Nun ist aber ein entsprechendes Gesetz, dass man auch ohne Zustimmung der Miteigentümer eine Wallbox installieren darf, in Vorbereitung, und es ist absehbar, dass die derzeitige Einschränkung bald fallen wird.

Ich werde daher bei der Verlegung der Zuführung auf einen ausreichenden Kabelquerschnitt achten und wegen der Kabelbrandgefahr einen Brandschutzschalter einbauen lassen.

Damit steht einem grünen Kennzeichen mit kleinen Vorteilen nichts mehr im Wege:

  • Vergünstigte Parkgebühren bzw. Befreiung von den Parkgebühren
  • Erweiterung von Lieferzeiten und Lieferzonen für Elektro-Nutzfahrzeuge
  • Exklusive Zufahrten
  • Touristische Vergünstigungen

Links

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