Eingaben bei Gericht
Das Thema „Justiz“ ist eigentlich für einen Computer-Club sehr entlegen, doch da die Justiz sich gegenüber dem Publikum als digitalisiert präsentiert, wird hier eine elektronische Eingabe beschrieben.
Eigentlich bin ich 74 Jahre ohne einen Gang zu Gericht ausgekommen. Doch durch einen Miteigentümer unseres Wohnhauses, der glaubt, Entscheidungen im Alleingang treffen zu können, ist es notwendig geworden, einen Antrag bei Gericht zu stellen, damit ein von ihm allein durchgeführte Umfrage nicht rechtswirksam wird.
Dazu muss man wissen, dass man Verfahren im Wohnungseigentumsrecht „Außerstreitverfahren“ nennt. Ein Wohnungseigentümer stellt einen „Antrag“ und wird als „Antragsteller“ bezeichnet. In dem Antrag wird auch ein „Antragsgegner“ bekannt.
Für einen solchen erstinstanzlichen Antrag benötigt man keinen Anwalt. Der Text muss eine genau definierte Form einhalten. Der klassische Weg ist eine persönliche Abgabe an eine, Gerichtstag. Doch Eingaben an das Bezirksgericht kann man mit einer Handy-Signatur auch online erledigen. Man erspart den Gang zum Gericht und bekommt eine Eingangsbestätigung. Die Gebühr wird vom Konto eingezogen.
Start
https://justizonline.gv.at/jop/web/formulare/kategorie/1 -> Allgemeine Eingabe
Anmelden mit Handy-Signatur
Nach Anforderung des Formulars mit „Allgemeine Eingabe“ wird man zu Identifikation aufgefordert.
Das Formula besteht aus vier Seiten
- Seite 1: Angaben zur Person
- Seite 2: Text der Eingabe
- Seite 3: Beilagen
- Seite 4: Zusammenfassung und Absendung
Seite 1: Angaben zur Person
Diese Eingaben sind teilweise gebührenpflichtig. Die Gebühr wird automatisch vom Konto eingezogen, daher muss eine IBAN eingegeben werden.
Seite 2: Text der Eingabe
Hier wählt man das zutreffende Bezirksgericht, hier „Bezirksgericht Favoriten (Wien) – 011“, ein Betreff und den fügt den Text ein.
Folgender Fehler ist bei meiner Eingabe aufgetreten. Der vorbereiteten Text wurde in das Feld „Vorbringen/Text“ kopiert und dann wurde auf „Weiter“ geklickt. Es meldete sich eine Fehlerseite. Nach einigen Versuchen stellte sich heraus, dass der Text zu lang war. Einen kürzeren Text konnte das Formular nämlich fehlerfrei verarbeiten.
Die Problemlösung bestand darin, den vorbereiteten Text in eine PDF-Datei zu speichern und dann in der folgenden Seite 3, „Beilagen“ als Beilage hochzuladen. In das Textfeld kam ein erklärender Text, damit der Empfänger weiß, wo er den Text zu suchen hat.
Seite 3: Beilagen
Als Ergänzung können nur PDF-Dokumente hochgeladen werden.
Der Upload der PDF-Dateien war erfolgreich, allerdings wurde bei allen Dateien die Warnung ausgegeben, dass das Dokument nicht im Format PDF/A vorliegt. PDF/A ist ein Format zur Langzeitarchivierung, das nicht veränderbar ist, ohne den Archivier-Status zu verlieren. Freundlicherweise bietet diese Upload-Seite an, die Dokumente in das PDF/A-Format umzuwandeln. Man muss es also nicht am Desktop tun.
Seite 4: Zusammenfassung und Absendung
Alle Eingaben können auf dieser Seite noch einmal kontrolliert werden. Sollte etwas nicht stimmen, kann man über „Zurück“ zu den vorigen Seiten zurückkehren und mit „Weiter“ wieder zur Seite 4.
Ein Klick auf „Senden“ schließt die Eingabe an. Man bekommt unmittelbar danach eine Eingangsbestätigung mit einem Link zu einer PDF-Version aller Daten. Achtung: zur späteren Benutzung dieses Links muss man sich entweder mit ID-Austria oder einer Handysignatur anmelden.
EIn Beispiel für die Bestätigung einer solchen Eingabe ist hier:
Details
Für Freunde von Details hier noch einige Hinweise der „GdW“ (Gemeinschaft der Wohnungseigentümer) und der Originaltext des eigenen Antrags.
- Merkblatt „Kündigung und Neubestellung des Verwalters (PDF)
- Antrag Beschlussanfechtung-Vorlage (DOC)
- Antrag auf Beschlussanfechtung-Konkret (PDF)
Franz war pensionierter HTL Lehrer (TGM), Präsident von ClubComputer, Herausgeber der Clubzeitung PCNEWS und betreute unser Clubtelefon und Internet Support. Er war leidenschaftlicher Rapid Wien Fan. Er ist leider Anfang Jänner 2024 nach langer schwerer Krankheit verstorben.
Gericht, Zeit -und Geldaufwand, Ärgern..mein gott Franz. du ziehst das Pferd immer von der falschen Seite auf.
Hast du keine sizilianischen Verwandten? die arbeiten noch lösungsorientiert…..
Die Justiz ermöglicht tatsächlich Manches auf elektronischem Weg (ich war daran beteiligt ..) – aber: es ist leider für Nichtjuristen problematisch, die rechtlichen Mechanismen hinreichend zu verstehen. Nicht alles was gut klingt und technisch möglich ist wird wirklich nützlich sein.