GreenCheck
Wie testet man den Grünen Pass? Was muss ein Veranstalter oder eine Fluglinie tun, um sich von der Gültigkeit eines angezeigten Zertifikats zu überzeugen?
Über die Adresse https://greencheck.gv.at kann man den QR-Code von Grünen Pass leicht überprüfen: Funktioniert übrigens am PC gleich gut wie am Handy. Man kann den Code sowohl von einem schon mehrfach gefalteten Papierdokument als auch von einem Handydisplay gut ablesen.
Man stimmt den Nutzungsbedingungen zu und fügt die App zum Startbildschirm hinzu. Man scannt einen Ausdruck oder ein Handydisplay und bekommt die Anzeige, ob ein Code gültig ist oder nicht.
Ungültig ist ein Zertifikat, wenn zum Beispiel der Gültigkeitszeitraum überschritten worden ist oder es Fehler beim Lesen des QR-Codes gibt.
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Franz war pensionierter HTL Lehrer (TGM), Präsident von ClubComputer, Herausgeber der Clubzeitung PCNEWS und betreute unser Clubtelefon und Internet Support. Er war leidenschaftlicher Rapid Wien Fan. Er ist leider Anfang Jänner 2024 nach langer schwerer Krankheit verstorben.
Der Grüne Pass muss zwingend mit der App am Gerät des Kontrollierenden geprüft werden und dazu der auf der eigenen App (des zu Kontrollierenden) – oder der auf Papier (als Ausdruck des PDF-Files) angezeigte QR-Code durch die Kontroll-App am Smart-Phone des Kontrollierenden eingescannt – und dort lokal durch Entschlüsselung mit dem öffentlichen Schlüssel der ausstellenden Behörde auf Echtheit geprüft werden – und zusätzlich die Identität des zu Kontrollerenden mit Hilfe eines amtlichen Lichtbildausweises auf Übereinstimmung mit dem Inhalt des Grünen Passes geprüft werden.
Im „Vorbeigehen“ – und nur durch manuelles „Anschauen“ der Anzeige (bzw des Fotos) des QR-Codes ist das jedenfalls nicht möglich.
In den Gaststätten, die ich bisher gesehen habe, wird daher dieser Nachweis auch gar nicht kontrolliert, sondern lediglich gefragt , ob man eine der 3G-Bedingungen (geimpft, getestet, genesen) erfüllt und im Falle einer Kontrolle auch die entsprechenden Nachweise dabei hätte.
Für den Erhalt und die Verwendung der 3G-Nachweise ist zudem eine Handysignatur (https://www.handy-signatur.at/hs2/) gar nicht erforderlich.
Die Handysignatur ist nur dann erforderlich, wenn man sich diese Nachweise selbst herunterladen bzw. ausdrucken möchte.
Es wird – manchmal recht zurückhaltend – auch immer wieder erinnert, dass auch Papierdokumente ( eine ärztliche Bescheinigung nach Genesung, der gelbe internationale Impfpass, der Ausdruck mit der Bestätigung eines negativen Testergebnisses von den Teststellen ) weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
Nachdem nun immer mehr Personen glauben, ganz dringend die Handysignatur zu brauchen, ist leider zu befürchten, dass in Zukunft vermutlich auch die Handysignaturen ausreichend „interessanter“ Personen immer öfter auch zum Ziel von Cyberattacken (durch Identitätsdiebstahl) werden könnten und daher die Glaubwürdigkeit (bzw. Sicherheit) von Handysignaturen in Zukunft vielleicht nicht mehr so selbstverständlich, wie heute, angenommen werden dürfen.
Zudem müssen alle Services stets auch ohne Handysignatur zugänglich bleiben, weil – immer – ein erheblicher Teil der Bevölkerung über keine, keine geeigneten oder gerade nicht einsetzbare ( z.B. nicht betriebsfähige/beschädigte/vergessene/verlorene/gestohlene ) Geräte verfügen wird.