UHD-Fernseher

Ist ein UHD-Fernsehempfänger sinnvoll?

UHD-Fernseher haben im Vergleich zu HD-Fernsehern die vierfache Anzahl an Bildpunkten, nämlich 3840 x 2160 Pixel.

Erste Betrachtung

Es gibt derzeit nur wenige Möglichkeiten, um an Fernsehfilme im UHD-Format zu kommen. Viele Fernsehprogramme werden im HD-Format (1920×1080 Pixel) ausgestrahlt. Einige Fernsehkanäle haben noch nicht aufgerüstet und bieten eine geringere Auflösung. Es hat sich daher zu Recht das HD-Format als zweckmäßigstes Format für Fernsehempfänger etabliert.

Zweite Betrachtung

In meiner Familie wurde das Fotoalbum und der Diaprojektor durch den USB-Stick ersetzt. Darauf kann ich die Fotos von sehr vielen Urlauben speichern und bequem mitnehmen und überall, wo ein Fernsehgerät mit USB-Anschluss verfügbar ist, auf einfache Weise herzeigen. Doch nun die Überraschung: diese Fotos haben eine weit höhere Auflösung als die Fernsehprogramme und übertreffen in der Regel selbst das UHD-Format. Mit meiner Kompaktkamera Canon G9X nehme ich im Hinblick auf die Wiedergabe auf Fernsehgeräten im Format 16:9 und zwar mit 5472 x 3080 Pixel auf. Das ergibt beeindruckende Bilder am UHD-Fernsehgerät, vor allem wenn man den optimalen Betrachtungsabstand zwischen der 1,5-fachen und der doppelten Bildhöhe einhalten kann (siehe Beitrag “Betrachtungsabstand zum TV-Bildschirm”). Anders gesagt, zum Anschauen von Urlaubsfotos zahlt sich ein Fernsehempfänger im UHD-Format aus.

Vor der Speicherung der Fotos auf einem USB-Stick stellt sich die Frage, ob die ursprüngliche Pixelanzahl beibehalten werden soll oder ob die Fotos auf UHD-Format herunter gerechnet werden sollen. Ja sie sollen, denn der Schärfeeindruck ist genau derselbe, aber das Fernsehgerät kann ein kleineres Bild schneller verarbeiten.

Dritte Betrachtung

Mit welcher Brennweite sollten die Fotos aufgenommen werden, um am Fernsehgerät so zu erscheinen, wie am Aufnahmestandort? Fotos, die mit extremen Weitwinkelobjektiven oder extremen Teleobjektiven aufgenommen wurden, erregen Aufmerksamkeit und beeindrucken durch ihre ungewöhnliche Perspektive. Aufnahmen mit “Normalbrennweite” werden oft als fad empfunden, aber nur dann wenn der Bildinhalt auch fad ist. Bei Kleibildkameras war die Normalbrennweite 50mm. Wenn solche Dias mit einem Heimprojektor vorgeführt wurden, dessen Objektiv üblicherweise 85mm hatte und der hinter den Zusehern platziert war, so konnte der Abstand zwischen Zuseher und Leinwand durchaus einen Bildbetrachtungswinkel erreichen, der einem 50mm KB-Objektiv entsprach. Somit hatte die Aufnahme und die Betrachtung denselben Bildwinkel.

Eine Bildbetrachtung beim UHD-Fernseher im Abstand zwischen der 1,5-fachen bis doppelten Bildhöhe ergibt einen Bildbetrachtungswinkel zwischen 61 und 48 Grad, Wenn die Betrachtung und die Aufnahme denselben Bildwinkel haben soll, entspricht dieser im Kleinbildformat einer Objektivbrennweite zwischen 30 und 40mm. Bei Kompaktkameras ist dieser Winkel realisierbar, wenn das Zoom auf z.B. 35mm KB eingestellt wird und so als “Normalbrennweite” verwendet wird. Die dafür echte Brennweite der Kamera ist von der Größe des Bildsensors abhängig. Zur einfacheren Orientierung zeigt meine Kamera auch die äquivalenten KB-Brennweiten an. Ist dies nicht der Fall, kann die KB-Brennweite aus der echten Brennweite multipliziert mit dem für die Kamera angegebenen Crop Faktor errechnet werden.

Neuere Smartphones machen hervorragend scharfe Bilder, aber ihre Brennweiten sind bauartbedingt sehr kurz, außer sie haben Periskop-Zooms. Ihre Ultraweitwinkel haben um die 120°, die m.E. ungeeignet für normale Fotos sind. Erst mit den Telebrennweiten können 54° (KB 35mm) erreicht werden. Bei Smartphones sind die verfügbaren Brennweiten und die dabei benutzten Auflösungen etwas schwierig heraus zu finden, daher ist mir derzeit keines bekannt, das eine Kompaktkamera ersetzen könnte.

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Ernst Reinwein

Absolvent HTL für Nachrichtentechnik, beruflich befasst mit vielen messtechnischen Aufgaben, von Untersuchungen an Funktelefonen bis zu Abnahmeprüfungen von Messgeräten für die österreichischen Funküberwachungen. Tätigkeit in inländischen und internationalen Normungsgremien. 2005 als Regierungsrat und Amtsdirektor in den Ruhestand getreten.

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